Entlastung für den Tierschutz in Wachtberg sowie Unterstützung für Assistenzhunde

Steuern Symbolbild

Seit 2017 unterstützt die Gemeinde Wachtberg Personen, die ihren Hund aus einem Tierheim holen, in dem für das erste Jahr die Hundesteuer nicht erhoben wird. Üblicher Weise sind Tierheime selbst von dieser Steuer befreit.

Nun gibt es in Wachtberg selbst kein Tierheim, jedoch den Tierschutzverein Wachtberg e.V., der seine Hunde daher in Privathäusern betreuen lassen und auch die Hundesteuer bezahlen muss.

„Wir möchten die Benachteiligung der hiesigen Tierschutzorganisation bei der Betreuung und Versorgung der Tiere beenden“, so Oliver Henkel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN.
„Darüber hinaus möchten wir auch diejenigen nicht vergessen, die Ihr Haus für Hunde von überregionalen Tierschutzorganisationen vorübergehend zur Verfügung stellen, damit hier in Ruhe nach einem neuen Zuhause gesucht werden kann.“

In diesem Fall soll die Gemeinde auf die Hundesteuer verzichten, sofern die Pflege nicht länger als sechs Monate dauert.

Die Wachtberger Koalition erweitert außerdem die Unterstützung auf die Menschen, die wegen eines Handicaps gemäß Teilhabegesetz von so genannten „Assistenzhunden“ unterstützt werden. Sie sollen ebenfalls dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Fiévet begründet das so: „Diese Hunde, helfen ähnlich wie die sogenannten Blindenführhunde, ihrer Bezugsperson individuell im Alltag und bei vielen Aktivitäten im täglichen Leben. Wir sollten diese nicht besteuern.“

Assistenzhunde müssen bei einer zertifizierten Stelle nach festgelegten Kriterien ausgebildet sein, damit die Steuerbefreiung gewährt werden kann.

Daher haben beide Fraktionen diese Änderungen auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses setzen lassen.