Neue Wohnungen dort, wo bereits Baurecht ist
In Niederbachem haben die Erben der ehemaligen Gaststätte “Alte Traube” an der Ecke Konrad-Adenauer-Straße / Austraße große Pläne: Sie wollen das denkmalgeschützte marode Gebäude sanieren und mit einigen rückwärtigen Neubauten ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, seniorengerechten Wohnungen und Tiny-Häusern errichten. Das Konzept erscheint modern und attraktiv – läge die Fläche nicht z. T. im Retentionsgebiet des Mehlemer Bachs.
Die Retentionsfläche beginnt hinter der Bebauungslinie Austraße / K.-A.-Straße. Sie nimmt bei starken Regenfällen große Wassermengen auf und begrenzt Hochwasser des Mehlemer Bachs. Wie zahlreiche weitere Flächen entlang der Bäche, ist sie eigens zur Hochwasservorsorge frei von Baurecht. Warum diese Fläche 2013 im neuen Flächennutzungsplan potentielle Wohnbaufläche blieb, erschließt sich im Nachgang nicht – seinerzeit waren sich alle Fraktionen im Rat einig, dass in Niederbachem auf Grund der Hochwasserereignisse keine weiteren Baugebiete entstehen sollten. Folgerichtig haben die Gemeindewerke bereits mehrfach versucht, die unbebaute Fläche zu kaufen, bisher vergeblich.
Die Pläne der Erben haben die Anwohner sehr beunruhigt. Die Verwaltung hält eine Bebauung der Retentionsfläche für nicht verantwortbar. Hinzu kommt: Eine rückwärtige Bebauung könnte einen Präzedenzfall schaffen, weitere Baubegehren zwischen Mehlemer Bach und K.-A.-Straße wären schwer abwehrbar und brächten die Funktionsfähigkeit der Retentionsfläche in Gefahr. Dem Eigentümer wurden daher Alternativen in den aktuellen Bebauungsgrenzen aufgezeigt.
Fazit: Aufgabe der Politik ist es, Einzelinteressen und Auswirkungen auf das Gemeinwohl sorgfältig abzuwägen. Die GRÜNEN halten es für wesentlich, die Retentionsfläche als wichtiges Element des Hochwasserschutz zu erhalten und eine mögliche Bebauung nur in den bereits überbauten Flächen zuzulassen.
Pressemitteilung vom 05.01.2024