Nach einem intensiven Prüfungsprozess haben wir, die GRÜNE Fraktion, einstimmig entschieden, die vorgelegte Planung für ein Seniorenheim in der Wiesenau in dieser Form abzulehnen. Wir haben von Beginn an deutlich gemacht, dass wir die Notwendigkeit für weitere Pflegeplätze in der Gemeinde erkannt haben und auch deshalb für den (ergebnisoffenen) Planungsprozess gestimmt.
Es wurde mit fortlaufender Prüfung immer deutlicher, dass von uns geäußerte Kritikpunkte nicht durch Detailveränderungen zu heilen sind.
Da wir an dieser exponierten Lage keinen “zweiten Versuch” hätten, ist es unerlässlich, dass bereits der erste eine Lösung darstellt, die das Prädikat „gut“ bzw. „lebens- und liebenswürdig“ verdient. Wir sind daher nicht grundsätzlich gegen eine Seniorenanlage an dieser Stelle, jedoch nicht in dieser Form.
Im einzelnen haben folgende Punkte den Ausschlag gegeben:
Die absolute Größe der Bebauung und der geplante Flächenverbrauch
Ein Gebäude dieser Größe ist für Wachtberger Verhältnisse überdurchschnittlich groß. Wenn nun das Plangrundstück durch Überbauung, Stell- und Müllplätze fast vollständig ausgeschöpft wird und sich dabei auch in seiner vollständigen Breite entlang der L 158 „aufbaut”, kann nicht mehr von einer dem Grundstück angemessenen Planung gesprochen werden.
Die nicht vorhandene, aber unabdingbare Aufenthaltsqualität im unmittelbaren Außenbereich
Die übermäßige Ausnutzung der Fläche bewirkt eine völlig fehlende Aufenthaltsqualität außerhalb des Gebäudes. Viele Bewohner:innen werden nur sehr eingeschränkt mobil sein. Um so wichtiger ist ein „Grünbereich“, der seinen Namen verdient und ohne Dauerlärm durch die L 158 für entsprechende Aufenthaltsqualität sorgt. Dies ist mit der geplanten Baugröße nicht möglich.
Die geplante Belegung
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) gibt in § 20 (2) an, dass die Zahl von 80 Pflegeplätzen in einer Einrichtung nicht überschritten werden soll. Mit Tagespflegeplätzen sind hier fast 100 Personen bei anzunehmender Vollbelegung zu versorgen.
Die sehr grenzwertige Betrachtung des Lärmschutzes
Obwohl es sich bei einem Pflegeheim um eine Lärm-kritische Bebauung handelt, wurden die Werte eines Mischgebiets als Referenz herangezogen und selbst diese sind nicht einzuhalten.
Die fehlende ÖPNV-Anbindung
Es war unstrittig, dass zur besseren Versorgung ein Haltepunkt am Pflegeheim eingerichtet werden soll. Die benötigte Fläche für eine Parkbucht ist nicht darstellbar
Die ungelöste Anbindung an den Ort Pech
Es ist keine Darstellung ersichtlich, die für mobilitätseingeschränkte Personen die von der Bezirksregierung verlangte städtebauliche Anbindung in zumutbarer Weise ermöglicht. Der teilweise skizzierte Weg auf der nordwestlichen Seite ist dafür zu steil und daher so nicht geeignet.
Unzureichende Prüfung der Starkregenthematik
Das Gutachten zur Berechnung HQextrem scheint unvollständig. Es fehlen Beurteilungen zur Auswirkung auf die tiefer gelegenen Flächen. Darüber hinaus ist eine Annahme eines Starkregens von 90 Liter über nur eine einzige Stunde nicht annähernd das, was wir in Wachtberg in früheren Jahren und im Ahrtal und an der Erft im Sommer 2022 erleben mussten.
Dies ist keine vollständige Auflistung, jedoch zeigt sie die Vielzahl der ungelösten Fragen: In der Abwägung zwischen Nutzen und Nachteilen haben die Nachteile klar überwogen. Dieser Einschätzung hat sich auch gestern der Planungsausschuss mehrheitlich angeschlossen.
Uns war bewusst, dass es in dieser Frage zwischen den Wachtberger Koalitionspartnern zu unterschiedlichen Bewertungen kommen konnte. Dabei sind sich beide Fraktionen einig, dass die von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen getragene Zusammenarbeit auch Platz für unterschiedliche Standpunkte lässt.