„Brunnengarten“: Hintergrund und nächste Schritte

2013 hat die Gemeinde Wachtberg den Flächennutzungsplan vollständig überarbeitet. Von den 102 Hektar, die im Vorfeld aus der Bürgerschaft als zukünftiges Bauland beantragt wurden, blieben nach fachlicher Prüfung und politischer Entscheidung 13 Hektar übrig, die als Wohnbaufläche neu in dem Flächennutzungsplan aufgenommen wurden – 3,5 Hektar davon auf der jetzt als „Brunnengarten“ diskutierten Fläche.

Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, einen Überblick über die vorhandenen Flächen und ihre Nutzungs-Möglichkeiten zu geben, z. B. als Wohnbaufläche, Grünfläche, landwirtschaftliche Nutzfläche. Damit hilft er, die Entwicklung der Kommune zu steuern und bietet Orientierungshilfe für Investitionsentscheidungen.

Keine im Flächennutzungsplan benannte Baufläche wird zwangsläufig Bauland. Dazu bedarf es eines weiteren Schritts: Erst ein auf Basis des Flächennutzungsplans entwickelter Bebauungsplan legt eine geänderte künftige Nutzung im Detail fest.

Einige Wachtberger*innen glauben, eine Bebauung könne den Bestand der Burg Odenhausen gefährden. Stand heute ist dies unbegründet – Teil A des Flächennutzungsplans führt auf Seite 42 zu Fläche S 3.2 „Brunnengarten“ aus: „Im Zuge eines hydrologischen Gutachtens konnte im März 2013 nachgewiesen werden, dass durch das Wohngebiet S 3.2 keine Beeinflussung des Wasserstandes im Burggraben zu erwarten ist, da das Drainagegebiet 4 welches das eigentliche Plangebiet bildet, nicht in den Burggraben entwässert.“

Um diese Aussage auf aktueller Datenbasis zu verifizieren, hat sich der Planungsausschuss am 5. September 2023 darauf verständigt, noch ein weiteres, unabhängiges Fachgutachten erstellen zu lassen. Nur wenn es wissenschaftlich fundiert belegt, dass die Wasserversorgung der Burg durch die Bebauung nicht gefährdet wird, kommt das neue Baugebiet zustande.

Die GRÜNEN werden alle Verfahrensschritte mit großer Sorgfalt und Umsicht begleiten!